Nachfolgend finden Sie die aktuellen Informationen von der BH Neunkirchen, Fachgebiet Veterinärrecht, betreffend HPAI-Risikogebiet:
Meldung von Geflügelhaltungen
Es wird darauf hingewiesen, dass JEDE Geflügelhaltung (auch jene, mit weniger als 50 Tieren) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.


