BMLUK Plakat Waldbrand A3 250606 260428 103210Achtung WALDBRANDGEFAHR - Waldbrandverordnung 2026

Durch die anhaltende Trockenheit ist mit Ausbruch von Vegetationsbränden zu rechnen. Wind kann die Ausbreitung beschleunigen. 

DESHALB:

  • Im Wald nicht rauchen
  • Kein Feuer im Wald entzünden
  • Vorsicht beim Umgang mit Brauchtumsfeuern und Feuerwerk
  • Fahrzeuge nicht auf trockenem Gras abstellen (Brandgefahr durch heiße Teile)
  • Führen Sie landwirtschaftliche Arbeiten mit besonderer Vorsicht durch
  • Verbote bei Waldbrandgefahr beachten
  • Notruf 122 - etwaige Rauchentwicklung umgehend melden

Die Einsatzkräfte stehen in erhöhter Bereitschaft, sind jedoch auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen, um Brände zu verhindern und Schäden zu vermeiden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr verantwortungsbewusstes Verhalten!

Beachten Sie bitte die Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen: