Grundsteuerberechnung - Auslagerung an den Gemeindeabgabenverband WN + NK
In der Gemeinderatssitzung vom 16. März 2026 wurde einstimmig die Auslagerung der Grundsteuer-Berechnung und Einhebung beschlossen und wird mit Wirkung vom 01.01.2027 umgesetzt.
Bei dieser Auslagerung ändert sich an der gesetzlichen Berechnung selbst nichts. Es verlagert sich lediglich die behördliche Zuständigkeit für die Vorschreibung und Einhebung.
Der Gemeindeabgabenverband Wiener Neustadt und Neunkirchen (GAV) wird daher die Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweise Einbringung der Grundsteuer ab 01. Jänner 2027 durchführen – wir bitten um Berücksichtigung.
Abbuchungsaufträge
Bitte beachten Sie, dass bestehende Abbuchungsaufträge, die Sie bei der Gemeinde Schrattenbach eingerichtet haben, vom GAV Wiener Neustadt und Neunkirchen nicht übernommen werden können.
Falls Sie künftig eine Abbuchung für die Grundsteuer wünschen, ist hierfür ein neuer Abbuchungsauftrag direkt beim Abgabenverband einzurichten. Ab dem Jahr 2027 werden sämtliche Bescheide und Vorschreibungen nicht mehr von der Gemeinde, sondern ausschließlich vom GAV Wiener Neustadt und Neunkirchen ausgestellt und versendet.
Alle offenen Forderungen, die das Datum 31.12.2026 oder früher betreffen, sind weiterhin an die Gemeinde zu entrichten.
Kontakt:
Gemeindeabgabenverband Wiener Neustadt und Neunkirchen
Ungargasse 33
2700 Wiener Neustadt
+43 2742 9005 41850


